GUMMEDING
GUNGOLDING

Kritik und Kritiker - unerwünscht!

Waltings Umgang mit Kritikern in den letzten 6 Jahren

Beispiele:

1 Medienzensur durch Entfernung nicht linientreuer Reporter

Im Mai 2018 schrieb Hr. Anton Jäger seinen ersten Bericht für den Eichstätter Kurier über die Gemeinderatssitzung von Walting. Herr Schermer war offenbar von Anfang an mit der Wahl dieses Berichterstatters nicht einverstanden. Bereits beim ersten Bericht beschwerte sich Herr Schermer bei der Chefredakteurin über die Art der Berichterstattung und forderte (!) Korrekturen. Umgehend bestellte Frau Chloupek Herrn Jäger zu einem Gespräch ein. Erstaunlich dabei: Auch Hr. Schermer war anwesend! Herr Jäger konnte alle Unstimmigkeiten klären und durfte - zunächst - weiter berichten. Bereits im nächsten Bericht beschwerte sich Hr. Schermer erneut bei Fr. Chloupek, dass Hr. Jäger ein Abstimmungsergebnis falsch veröffentlicht hätte. Dumm nur: Die Behauptung von Hr. Schermer gegenüber dem Eichstätter Kurier war falsch, denn wir waren in der Sitzung persönlich anwesend und Hr. Schermer hatte das Ergebnis dort tatsächlich mit 7:6 verkündet. Dazu gab es noch weitere Zeugen. Der Bericht von Hr. Jäger entsprach damit der Realität. Zu diesem angeblichen Fehler von Herr Jäger schreibt Frau Chloupek in einer uns nun vorliegenden Mail am 20.08.2018 an Hr. Jäger, dass Herr Bürgermeister Schermer sich erneut beschwert hätte. Obwohl die Zeitung deshalb mit einer Korrektur [im Sinne von Hr. Schermer] bereits reagiert hätte, drohe der Zeitung eine Gegendarstellung. Die Email und der Verlauf zeigen wie klar Herr Schermer versucht nicht ausreichend linientreue Berichterstatter umgehend los zu werden. Hr. Jäger hat daraufhin selbst gegenüber dem Eichstätter Kurier gekündigt.

2 Medienzensur gegen kritische Online Inhalte

Im Januar 2019 wurde von der Gemeinde der Rechtsanwalt Gietl in die nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung einbestellt. Herr Gietl wurde vom Gemeinderat beauftragt, alle kritischen Berichterstattungen in der Gemeinde in Blogs, Zeitungsartikeln und sonstigen Veröffentlichungen zu überprüfen. Ziel war, juristisch gegen die Kritiker vorzugehen. Kritische Äußerungen waren von Teilen des Gemeinderats nicht gewünscht. Einer der Hauptverantwortlichen dazu war Hr. Glöckl, der bereits im Oktober 2018 forderte, dass er als Gemeinderat rechtlichen Beistand gegen kritische Bürger erhält. Denn die Kosten und das Risiko wollte er nicht persönlich tragen. Der Rechtsanwalt konnte aber nur bestätigen, dass alle von ihm gesichteten Inhalte rechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Kosten für diese zeitaufwändige Überprüfung aller kritischen Beiträge in Blogs, Zeitungsartikeln und sonstigen Veröffentlichungen hat die Gemeinde Walting in voller Höhe übernommen.

3 Medienzensur gegen Kritiker über angebliche „Namensrechte“

Gegen uns und unsere Domain www.GUNGOLDING.de wird angeblich wegen „Namensrechten" geklagt. Siehe unsere Berichterstattung unter dem Punkt Prozess. Dass dies nur ein vorgeschobener Vorwand ist, um unsere Kritik und uns als Kritiker loszuwerden, hat sogar der Anwalt der Gemeinde schriftlich bestätigt. Wir wollten am 01.03.2020 von einem amtierenden Gungoldinger Gemeinderat wissen, warum nur wir wegen „Namensrechten" verklagt wurden? Und warum wurde der Pfalzpainter Domainbesitzer von www.pfalzpaint.com nicht auch wegen "Namensrechten" verklagt? Die Antwort war eine Gegenfrage: „Steht denn auf der Seite was drauf?" Nach dieser Antwort ist klar, „Namensrechte" klagt man nur ein gegen Domainbetreiber, die ihre Seiten mit kritischem Inhalt befüllen.

Kritik und Kritiker - in Walting - bisher unerwünscht!

Zum Vergleich: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Der PROZESS

[Rot= unsere Kommentare]

17. April 2019:

Wir erhalten ein Schreiben der Gemeinde Walting mit dem Titel „Transfer der Domain www.gungolding.de in das Behördennetz des Landratsamtes“

22. April 2019:

Wir nehmen die Sache sportlich und erklären unseren Standpunkt gewürzt mit einer gehörigen Prise Humor: A. Die Gemeinde heißt Walting und nicht Gungolding. Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, heißt meine Domain www.gungolding.de und nicht www.walting.xx. Der Domainname von www.gungolding.de weist keine Namenszusammensetzungen mit dem Begriff „Walting“ auf. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage, mit der die Gemeinde Walting offiziell Namensrechte oder sonstige offizielle Nutzungsrechte an meiner Domain anmelden könnte. B. Die von Ihnen genannten Domains, die auf Namen anderer Orte lauten, haben Sie sich nicht einfach angeeignet, sondern mit einem offiziellen Nachweis käuflich erworben. Daher bewerte ich die von Ihnen gewählten Begriffe „beanspruchen“ bzw. „freizugeben“ als suggestiv und irreführend. C. Nach Blick ins Impressum von www.walting.com wird dort die Gemeinde Walting und der 1. Bürgermeister als inhaltlich Verantwortlicher im Sinne §6 MDStV genannt. Ihre Behauptung, es handle sich bei der Domain www.walting.com und den sonstigen von der Gemeinde Walting erworbenen Domains um „das Behördennetz des Landratsamts“ ist frei erfunden bzw. gelogen. D. Der Blick in Ihr Impressum von www.walting.com offenbart, dass die Behauptung: „dort werden alle Informationen durch unseren Webmaster gepflegt und laufend aktualisiert“ ebenfalls nicht zutrifft. Ihre genannte gesetzliche Grundlage in Form des M edien D ienste- St aats V ertrags trifft seit dem 01.03.2007 (!) nicht mehr zu. Zu diesem Datum wurde dieses Gesetz durch das T ele M edien G esetz (TMG) außer Kraft gesetzt. Ihr Impressum ist demnach in einem zentralen Punkt seit 12 Jahren falsch, nicht gepflegt und nicht aktuell. E. Die Domain www.gungolding.de ist mein rechtmäßig erworbenes Eigentum. Diese Domain ist seit über 20 Jahren Eigentum von Privatpersonen. Vom Voreigentümer war diese Domain der Gemeinde Walting zum Kauf angeboten worden. Die Gemeinde Walting hatte dieses Angebot abgelehnt. F. Sie schreiben: „Die Gemeinde sollte aber auch für den Ort Gungolding auf der offiziellen Gemeindehomepage erreichbar sein.“ Objektiv ist das falsch, denn jeder kann weltweit die Gemeindehomepage www.walting.com erreichen; damit können die Bürger des Ortes Gungolding („für den Ort Gungolding“) die Gemeindehomepage jederzeit unmittelbar erreichen. Die Verfügbarkeit Ihrer Domains hat keine Abhängigkeit von www.gungolding.de. Technisch verhindert meine Domain weder den Aufruf von www.walting.com noch den Aufruf anderer Domains! G. Weiter behaupten Sie, dass die Gemeindehomepage www.walting.com nicht über www.gungolding.de erreichbar sei. Das ist objektiv falsch: Auf der Startseite haben wir folgende Passage eingestellt: [...] Gungolding gehört zur Gemeinde Walting [Link auf www.walting.com] und zum Landkreis Eichstätt [Link auf www.landkreis-eichstaett.de] Damit ist von meiner Startseite aus nicht nur die Webpräsenz der Gemeinde, sondern auch die Webpräsenz des Landratsamts erreichbar. Ihre obige Behauptung muss sich demnach ausschließlich auf den Wunsch der Gemeinde beziehen, dass bei Eingabe von www.gungolding.de eine unmittelbare Weiterleitung auf www.walting.com erfolgen soll. Dazu gibt es für mich keine rechtliche Verpflichtung. H. Wenn alle ortsbezogenen Domains in das Eigentum der Gemeinde Walting überführt werden sollen, muss es dazu einen offiziellen Gemeinderatsbeschluss geben: Uns ist seit 2014 kein öffentlicher Beschluss des Gemeinderats Walting zu diesem Thema bekannt. Geheimhaltungsgründe kann es zu diesem Thema nicht geben, denn von dieser Grundsatzentscheidung sind keine schützenswerten Anliegen Dritter betroffen. Handeln Sie hier als Bürgermeister erneut eigenmächtig? I. Zum Inhalt betonen Sie selbst, dass „Alle ortsbezogenen Domainnamen [...] auf die Hauptdomain weitergeleitet“ werden. Die Gemeinde Walting erarbeitet demnach keine eigene Schöpfungshöhe zu den einzelnen Orten bzw. stellt keine besondere Gestaltung spezifischer Inhalte zum jeweiligen Ort ein. Ich aber pflege spezifische Punkte zu Gungolding auf meiner Webpräsenz, die sich ausdrücklich nicht auf der Webpräsenz der Gemeinde finden. J. Über eine Abfrage bei der DENIC (whois.de) können zudem alternative Domainnamen abgerufen werden: www.gungolding.com www.gungolding.bayern www.gungolding.net www.gungolding.org www.gungolding.eu www.gungolding.info Mit geringem Aufwand ist es damit möglich passend zu www.walting.com auch www.gungolding.com und zahlreiche andere Zusammensetzungen und/oder Endungen käuflich zu erwerben. Ich verstehe Ihr Schreiben (1) als dringenden Wunsch der Gemeinde Walting, meine Domain www.gungolding.de umgehend käuflich zu erwerben. Ich bitte Sie mir den Kaufpreis von 1.124.000,00 EUR (In Worten: eine Million einhundertvierundzwanzigtausend Euro) auf das unten genannte Konto zu überweisen. Nach Eingang des Geldes werde ich umgehend den Transfer der Domain www.gungolding.de einschließlich aller Nutzungsrechte veranlassen. Ich werde die bisherigen Inhalte von www.gungolding.de dann auf eine meiner weiteren Domains umziehen. [Um der bekanntermaßen selektiven Informationspolitik unserer Gemeindespitze vorzubeugen, geht unser Schreiben in Hardcopy jedem einzelnen Gemeinderat zu. Leider ist der Humor sehr ungleich verteilt. Insbesondere den „Kaufpreis“ können wohl nur Gummedinger richtig deuten: Gungolding ist seit 1124 Jahren urkundlich erwähnt. Pro Jahr tausend Euro ergeben 1.124.000,- Euro. Allen Personen, denen wir dieses Schreiben gezeigt haben, haben aber durchweg erkannt: Wer eine solche Summe hinschreibt, der will gar nicht verkaufen. Ja, und genau so war es gemeint (juristisch: Scherzerklärung)!]

29. Mai 2019:

Wir erhalten ein weiteres Schreiben der Gemeinde Walting mit dem Titel „Transfer der Domain gungolding.de an die Gemeinde Walting“. Jetzt droht Hr. Schermer „rechtliche Schritte“ an und hofft auf unser Verständnis. [Wir registrieren, dass die Gemeinde nach unserem Hinweis ihr Impressum überarbeitet und aktualisiert hat.]

21.Juni 2019:

Uns erreicht das erste Schreiben der Kanzlei von Sprenger.

03.Juli 2019:

Wir faxen unsere Antworten nach Eichstätt und München.

22.Juli 2019:

Uns erreichen die nächsten Schreiben der Kanzlei von Sprenger. Die Dringlichkeit unserer Antwort wird ganz erstaunlich begründet: Der Anwalt der Gemeinde geht am 29. Juli in den Urlaub! Unsere Antwort soll deshalb bis 29. Juli 12:00h in München vorliegen. [Uns kommen erste Zweifel, was für einen Anwalt die Gemeinde Walting hier engagiert hat. So eine Begründung für eine Fristsetzung ist einzigartig. Der Mann scheint Humor zu haben.]

29. Juli 2019

Wir antworten erneut per Fax. Wir beauftragen einen Fachanwalt für Medienrecht. Hr. Matthias Wilfurth, Regensburg

06. August 2019

Uns wird die Klageschrift der Kanzlei von Sprenger über das Landgericht Ingolstadt zugestellt. Die Klageschrift datiert auf den 29. Juli 2019! [Der Anwalt der Gemeinde hatte also vorgearbeitet, damit er auch rechtzeitig in den Urlaub gehen konnte.]

30. August 2019:

Unser Anwalt erwidert die Klage in allen Punkten. Der 1. Gerichtstermin wird auf den 11. Oktober 2019 festgelegt.

09. Oktober 2019

Uns erreicht eine Ergänzung zur Klageschrift der Kanzlei von Sprenger.

10. Oktober 2019

Wir erhalten schriftliche und eidesstattliche Aussagen von mehreren Zeugen.

11. Oktober 2019 Verhandlung/ Mediation

Der Richter formuliert einen Kompromiss: Gungolding.de soll an die Gemeinde gehen. Dafür muss die Gemeinde auf www.gummeding.de verlinken. Wir akzeptieren den Vorschlag unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die gesamten Kosten trägt. Die Gemeinde lehnt den Vorschlag sofort ab; sie will nicht auf Kritiker verlinken. Während der Verhandlung gibt es erstaunliche „Änderungen“ seitens der Gemeinde: Die Gemeinde räumt nun ein, dass es das Kaufangebot durch den Voreigentümer unserer Domain tatsächlich gab. Das Angebot zum Verkauf sei vom Voreigentümer auch tatsächlich gegenüber Hr. Drieger formuliert worden. Die Gemeinde behauptet aber, Hr. Drieger sei dabei nicht als offizieller Vertreter der Gemeinde angesprochen worden, sondern als Privatperson (!). [Eine interessante Behauptung der Gemeinde, denn tatsächlich war Hr. Drieger zum Zeitpunkt des Angebots 3. Bürgermeister, treibende Kraft im Webarbeitskreis, offizieller Breitbandpate und offizieller Ansprechpartner für Internet und IT-Fragen. Zudem liegt uns die eidesstattliche Erklärung des Voreigentümers vor, dass er Gungolding.de der Gemeinde Walting und nicht einer Privatperson angeboten hatte. Wir sind gespannt, wie Hr. Drieger diese Behauptungen im weiteren Prozessverlauf aufrecht erhalten will?] Die Gemeinde behauptet, dass sie dem Voreigentümer gegenüber keine Nutzungsrechte eingeräumt habe, denn es fehle ein entsprechender Gemeinderats- Beschluss zur Ablehnung des Kaufs. [Welche Beschlüsse zum Kauf und zur Ablehnung der einzelnen Domains der Gemeinde Walting gab es in den Amtszeiten von Hr. Mayer und Hr. Schermer?] Hr. Schermer trumpft sogar damit auf, dass Gungolding.de zukünftig eigenständig aufrufbar und insbesondere die Wacholderheide als touristisch bedeutsames Merkmal umfassend dargestellt werden wird. [Diese geänderte Internetstrategie scheint Hr. Schermer unmittelbar im Prozess eingefallen zu sein, denn sie steht im Widerspruch zu seinem eigenen Schreiben vom 17.04.2019: „… Alle ortsbezogenen Domainnamen werden auf die Hauptdomain weitergeleitet. …“ Für diese geänderte Internetstrategie gibt es bis heute keinen Beschluss des Gemeinderats, der die folgenden Fragen aufgreifen und klären würde: Sollen die einzelnen Ortsdomains tatsächlich mit Inhalt befüllt werden? WER wird zukünftig für die Gemeinde die Beiträge auf den Ortsdomains erstellen? WER wird die Inhalte aktuell halten?] Für den Fall, dass die Gemeinde in der Erstinstanz unterliegt, kündigt der Anwalt von Sprenger mit Nicken von Hr. Schermer an, dass die Gemeinde un- mittelbar vor das Oberlandesgericht ziehen werde. [Unser Anwalt hat für den Berufungsfall ein Kostenrisiko von mindestens 12.000EUR ermittelt. Sind die Gemeinderäte über diese finanziellen Risiken aufgeklärt worden? Hat der Gemeinderat für den Prozess etwa kein Kostenlimit gesetzt? Wenn das so wäre, wäre allein dieser Aspekt ein eigener Skandal!]

21. Oktober 2019

Wir übermitteln über unseren Anwalt ein zweites Kompromissangebot: Gungolding.de geht an die Gemeinde Walting Die Gemeinde Walting muss nicht auf uns verlinken oder sonstwie verweisen. Die Gemeinde Walting gestattet uns im Gegenzug die Nutzung von Gungolding.com Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Jede Partei trägt die außergerichtlichen und vorgerichtlichen Kosten selbst. Dieser Vorschlag basiert auf der Tatsache, dass die Gemeinde die langjährige (seit mind. 2004) private Nutzung von www.pfalzpaint.com durch einen Pfalzpainter-Bürger bis heute akzeptiert und dazu keine Namensrechte einfordert. [Wie kann es sein, dass die Gemeinde Walting in der selben Angelegenheit, gegen die einen Domaininhaber gerichtlich vorgeht und gegen die anderen nicht? Hat der Gemeinderat etwa nur den Auftrag erteilt ausschließlich gegen unsere Domain vorzugehen?]

22. Oktober 2019

Die Gemeinde Walting übermittelt durch ihren Anwalt die Ablehnung des zweiten Kompromissangebots. [Am 21. Oktober gab es keine Gemeinderatssitzung. Hr. Schermer hat demnach innerhalb von 24h im Alleingang ohne Gemeinderat abgelehnt und damit dem Gemeinderat die Chance genommen, die Kosten und die Risiken für die Gemeinde zu begrenzen.]

28. Oktober 2019

Die Gemeinde führt über ihren Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht aus, dass Ausführungen unseres Fachanwalts für Medienrecht „völlig unsubstantiiert“ seien. Herr von Sprenger substantiiert die Position der Gemeinde u.a. mit den folgenden Passagen: „Der User des Internets stößt [zukünftig] bei Eingabe von gungolding.de auf das, was die Gemeinde aussagen will und nicht auf Äußerungen einer seit vielen Jahren querulatorisch gegen die Gemeinde tätige Beklagte.“ Seite 4 unten und Seite 5 oben Die Beklagte ist Domaininhaberin seit 2014. Erst seit zwei Jahren versucht sie unter der Domain die Leitenden der Gemeinde und die Gemeinderatsmitglieder zu malträtieren.“ Seite 5 unten „Die Beklagte benutzt die Domain erst seit 4 Jahren und betreibt seit 2 Jahren Schabernack mit der Klägerin [= Gemeinde].“ Seite 6 „All das, was sie [gemeint sind wir als Beklagte] bisher auf der der Klägerin zustehenden Domain verbreitet hat, verbreitet sie jetzt auf der Domain Gummerding. [der Tippfehler mit einem „r“ ist im Original enthalten.]“ Seite 6 unten und Seite 7 oben [Wir ziehen daraus die klare Bestätigung, dass es hier um Zensur geht und die angeblichen Namensrechte nur vorgeschoben sind. Deutlich wird das auch dadurch, dass www.pfalzpaint.com weiterhin in Privathand ist und der Domaininhaber nicht verklagt wurde. Die Wortwahl des Hr. von Sprenger bestätigt den auf Wikipedia.de publizierten Leumund dieses Anwalts.] Am 11.10.2019 haben wir das Gericht darauf hingewiesen, dass die Gemeinde keinen eigenen Internetauftritt unter der Domain gungolding.de betreiben will. Dazu erklärt die Gemeinde nun, dass sie : „am 15.10.2019 noch einmal ausdrücklich beschossen [hat] nach Freigabe der Domain www.gungolding.de dort einen eigenen Internetauftritt zu betreiben. Beweis: Beschlussbuchauszug der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019“ [Am 15.10.2019 - 4 Tage nach dem Gerichtstermin hat der Gemeinderat in geheimer Sitzung versucht die Diskrepanz zwischen Hr. Schermers schriftlicher Erklärung vor dem Prozess und seiner im Prozess behaupteten Absicht einen eigenen Internetauftritt für Gungolding betreiben zu wollen, zu heilen. Dazu hat er am 15.10.2109 einen nachträglichen Beschluss herbeigeführt! Damit die Dreistigkeit nicht gar so auffällt, wird ein „noch einmal ausdrücklich beschlossen“ eingefügt. Vor dem Prozess stand nur die Weiterleitung aller Ortsdomains auf walting.com fest. => Diesmal hat Hr. Schermer versucht nicht uns, sondern das Gericht hinters Licht zu führen. Es ist ein klarer Rechtsverstoß, „passende“ Beschlüsse nachträglich herbeizuführen. Wir wundern uns, dass die Gemeinderäte bei so offensichtlichen Verfahrensverstößen mitspielen. Dazu gehört auch, dass die Internetstrategie niemals geheim beraten und beschlossen werden darf: Es handelt sich um ein öffentliches Thema, für das es keine Ausschlussgründe der Öffentlichkeit gibt. Wenn es - wie vom Anwalt der Gemeinde ausgeführt - sogar 2 (!) nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse gibt, ist sogar mehrfach gegen die Prinzipien der bayerischen Gemeindeordnung verstoßen worden.]

31. Oktober 2019

Wir nehmen erneut über unseren Anwalt umfassend Stellung. Die Ansprüche der Gemeinde Walting sind nicht nur verwirkt, sondern auch verjährt.

27. November 2019

Das Landgericht Ingolstadt übermittelt beiden Prozessparteien die Stellungnahmen vom 28. und 31.10.2019. Der Richter formuliert einen Hinweisbeschluss. Dieser Hinweisbeschluss und das Statement der Gemeinde vom 28.10.2019 enthalten für uns wertvolle Hinweise.

Dezember 2019

Wir analysieren gemeinsam mit unserem Fachanwalt die neuen Informationen. Bis 10.01.2020 werden beide Seiten ihre Stellungnahmen abgeben.

Februar 2020

Vom Gericht wurden erneut schriftliche Stellungnahmen verlangt. Die Fortführung des Verfahrens in schriftlicher Form aber wurde nunmehr abgelehnt. Unser Anwalt hat nun die Einbestellung von Zeugen zu diesem Termin vorgeschlagen. Das Gericht hat als nächsten Verhandlungstermin den 02. April 2020 angesetzt.

Kommentar zum weiteren Verlauf:

Unser zweiter Kompromiss hatte neben Rechtsfrieden auch das Ziel die Gemeinde nicht weiter finanziell zu belasten. Die Gemeinde verschwendet hier öffentliches Geld, das alle Bürger zuvor erwirtschaftet haben. Uns bekannte Kosten der Gemeinde bis 30.07.2019: Gemeinde (RA von Sprenger, 22.07.2019) 4.938,98EUR Gemeinde (RA von Sprenger, 30.07.2019) 1.171,67EUR Gerichtskosten Landgericht ca. 1.500,- EUR Nachdem am 22.10.2019 die Ablehnung unseres zweiten Kompromissvorschlags offiziell bei uns eingegangen ist, werden wir die gerichtliche Entscheidung suchen: Wir kämpfen um unser rechtmäßig erworbenes Eigentum und um unser Recht auf freie Meinungsäußerung! Wir haben eine lückenlose Beweiskette und wir sind entschlossen damit durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen. Dazu wird es erforderlich sein, eine Reihe von Zeugen aufzurufen: 1. Hr. Drieger in all seinen offiziellen und ehrenamtlichen Funktionen im Zeitraum von 2000 bis 2019 2. Die Co-Autoren von Hr. Drieger bzgl. den Statements auf seinem Blog im Oktober 2018 3. Den ehemaligen Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen in der Wahlperiode 2009 bis 2014 4. Amtierende Gemeinderäte z.B. Hr. Glöckl, Fr. Liepold, Hr. Mandlinger, Hr. Birkner und Fr. Piehler 5. Ehemalige Gemeinderäte aus der Zeit 2000 bis 2014 6. Einzelne Mitarbeiter des Webarbeitskreises 7. Ehemalige und aktuelle Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt Vor Gericht besteht für Gemeinderäte kein Aussageverweigerungsrecht. Zu vielen Punkten hilft uns auch das Internet, denn das Netz vergisst nichts. Ergänzung Dezember 2019: Uns erreicht ein grundlegendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17 Das OLG K. hatte eine Zeugenvernehmung verweigert, weil es sich sicher war, was dabei herauskäme. Der BGH hat diese Rechtspraxis als unzulässig bewertet:   Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung durch den benannten Zeugen berechtigen das Gericht dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen. Unser bisheriger Eindruck: Die Gemeinderäte sind über die Komplexität der Rechtslage nur einseitig und nur unzureichend informiert. Damit waren sich die Gemeinderäte der Tragweite ihrer Entscheidungen für diesen Prozess vielleicht nicht bewusst und sind auf einige Stimmungsmacher in den eigenen Reihen hereingefallen. Dass die Gemeinde den Prozess verlieren könnte, scheint in der Kalkulation bisher nicht vorgekommen zu sein.] #
ü ü ü ü ü ü Prüfe alles, glaube wenig, denke selbst!